Keinerlei Beeinträchtigung von Gewährleistungsansprüchen durch Einsatz unserer High Performance Ersatzkabel
Der OEM ist gemäß Europäischem Kartellrecht grundsätzlich zu der Gewährleistung für seine Produkte, auch beim Einsatz von kompatiblen Nicht-Original-Ersatzteilen
verpflichtet
Der OEM kann die Gewährleistung nur verweigern, sofern ein unter die Gewährleistungspflicht fallender Schaden nachweislich gerade durch den Einsatz des Fremd-Ersatzteiles verursacht wurde und
dieser Schaden beim Einsatz des Originalteiles nicht verursacht worden wäre
Wir haften selbstverständlich für unsere Produkte gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Um unsere qualitativ hohen Ansprüche für unser BEIER™ Produktportfolio 100 %ig gewährleisten zu können, verwenden wir in unserer Produktion ausschließlich
GORE™ High Flex Kabelmeterware.